Summary
Eligibility for ALG I typically ends when starting a full-time study due to unavailability for the job market. However, during lecture-free periods, if you are available for work, you might still qualify. The German Federal Employment Agency assesses each case individually. Its advisable to directly consult with them for specific guidance. Court rulings vary based on individual circumstances, especially concerning part-time studies and actual availability. For precise legal interpretations, contacting the agency or seeking legal advice is recommended.Full Conversation
nehmen wir an jemand empfängt ALG I. Diese Person nimmt dann ein Studium auf. Er ist ab *.*. immatrikuliert, bis *.*. ist jedoch noch Vorlesungsfreiezeit, also tatäschliche Studium mit eingeschränkte erreichbarkeit startet erst dann. Hat man Anspruch auf ALG I während der Vorlesungszeit auch wenn man bereits immatrikuliert ist?
Im Allgemeinen endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I), wenn man ein Vollzeitstudium aufnimmt, da die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht mehr gegeben ist. Allerdings könnte in der vorlesungsfreien Zeit oder unter bestimmten Bedingungen, wie einem Teilzeitstudium, ein Anspruch bestehen. Es wäre ratsam, dies direkt mit der Agentur für Arbeit zu klären, um die individuellen Umstände zu berücksichtigen. Hast du die Möglichkeit, dich bei der Agentur zu erkundigen?
ja aber ich will davor klarheit gewinnen da viele sachbearbeiter kennen sich nur begrenzt mit der Situation aus. Warum könnte man keine ALG erhalten in der Vorlesungsfreiezeit? Bis dahin ist ja man noch völlig erreichbar für den Arbeitsmarkt
In der vorlesungsfreien Zeit könnte ein Anspruch auf ALG I bestehen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und bereit bist, eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Agentur für Arbeit bewertet dies individuell. Wichtig ist, deine Verfügbarkeit und Bereitschaft zur Arbeit glaubhaft darzulegen. Hast du bereits Kontakt zur Agentur aufgenommen, um deine spezielle Situation zu klären?
ok aber können sie ALG I einstellen? was sagt Recht und Gerichtsurteile dazu?
Case Rating: *
In Bezug auf ALG I während eines Studiums gibt es einige rechtliche Aspekte:
- ALG I kann eingestellt werden, wenn die Agentur für Arbeit feststellt, dass die Person nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
- Gerichtsurteile variieren je nach individueller Situation, insbesondere bei Teilzeitstudien und der tatsächlichen Verfügbarkeit.
- Es ist ratsam, aktuelle Gerichtsurteile und Regelungen direkt bei der Agentur für Arbeit zu erfragen.
Hast du schon konkrete Informationen von der Agentur für Arbeit zu deiner Situation erhalten?
ok also du hast kein zugriff auf solche urteilen oder auf die klare gesetze?
Case Rating: *
Ich verstehe, dass es frustrierend sein kann, wenn die Informationen nicht eindeutig sind. Allgemeine Informationen zu ALG I und Studium können variieren, und ich habe keinen direkten Zugriff auf spezifische Gerichtsurteile oder detaillierte Gesetze. Es ist jedoch am besten, direkt bei der Agentur für Arbeit nachzufragen, da sie den genauesten Einblick in aktuelle Regelungen und Urteile haben. Hast du schon überlegt, einen Termin bei der Agentur zu vereinbaren, um detaillierte Informationen zu erhalten?