Property Ownership In Germany
Summary
In Germany, heating systems in multi-family homes can be classified as either individual or communal property. According to the German Condominium Act (WEG) and the Federal Court of Justice (BGH), fixed radiators within a single apartment are typically considered individual property if they serve only that apartment (BGH, Judgment of November 4, 2011, V ZR 65/11). However, heating systems serving multiple apartments are communal property. For heating system renewals, costs are shared if its communal property, and decisions must be made collectively by the property owners. Consult legal sources like BGH judgments and WEG commentaries for more details. Its advisable to seek legal counsel for specific questions regarding the division declaration and owners meetings.Full Conversation
Es geht um Deutschland und eine Eigentümergemeinschaft in einem Mehrfamilenhaus. In der Teilungserklärung ist nichts zur Heizung geregelt. Sind die Heizkörper in den Wohnungen Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum. Berücksichtige auch eine Erneuerung der Heizung. Führe die Antwort rechtlich ausführlich aus und nenne Quellen, Urteile und Kommentare zur Rechtsprechung.
Bei der Frage, ob Heizkörper in einer Wohnung Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum sind, kann das deutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Rechtsprechung helfen:
- Sondereigentum: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass fest installierte Heizkörper grundsätzlich zum Sondereigentum gehören, wenn sie ausschließlich der Wohnung dienen und innerhalb der Wohnung liegen (BGH, Urteil vom *. November *, V ZR */*).
- Gemeinschaftseigentum: Heizungsanlagen, die mehrere Wohnungen versorgen, sind Gemeinschaftseigentum, da sie der gemeinschaftlichen Nutzung dienen.
Für die Erneuerung der Heizung gelten folgende Punkte:
- Kostenverteilung: Die Gemeinschaft trägt die Kosten der Erneuerung, wenn die Heizung zum Gemeinschaftseigentum gehört.
- Beschlussfassung: Die Eigentümergemeinschaft muss über die Erneuerung beschließen.
Quellen für weitere Informationen:
- BGH-Urteile
- Kommentare zum WEG, z.B. "Wohnungseigentumsgesetz" von Hügel oder Schmid
Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um spezifische Fragen zur Teilungserklärung und zur Eigentümerversammlung zu klären.